Das Notfallsanitätergesetz regelt als Bundesgesetz die Ausbildung der Notfallsanitäter/innen. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung können Sie insbesondere die Stundenverteilung für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für die Ausbildung in Lehrrettungswachen und Krankenhäusern ersehen.

Zuständig für die Umsetzung sind die Länder, in Bayern ist das Staatsministerium des Innern und für Integration federführend.

Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) als Berater des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat den Lehrplan für die Berufsfachschulen für Notfallsanitäter erstellt. Sie finden ihn über folgenden Link.

 

Gültige Dokumente der ÄLRD Bayern zum download:

pdfUmsetzungshinweise NotSan Delegation Stand 05.05.2022

pdfMedizinische Erläuterungen 2c NotSan Stand 01.04.2024

pdfAlgorithmen 2c NotSan Stand 01.04.2024

pdfMedikamente 2c NotSan Stand 01.04.2024

pdfEmpfehlungen Medikamente zu §2a NotSanG Stand 02.07.2024

pdfEmpfehlungen Maßnahmenkatalog zu §2a NotSanG Stand 30.03.2023

pdfChecklisten zu §2a NotSanG Stand 25.07.2024

pdfKompetenzmatrix zu § 2a und § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG Stand 13.03.2023

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