Das Notfallsanitätergesetz regelt als Bundesgesetz die Ausbildung der Notfallsanitäter/innen. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung können Sie insbesondere die Stundenverteilung für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für die Ausbildung in Lehrrettungswachen und Krankenhäusern ersehen.
Zuständig für die Umsetzung sind die Länder, in Bayern ist das Staatsministerium des Innern und für Integration federführend.
Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) als Berater des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat den Lehrplan für die Berufsfachschulen für Notfallsanitäter erstellt. Sie finden ihn über folgenden Link.
Gültige Dokumente der ÄLRD Bayern zum download:
Umsetzungshinweise NotSan Delegation Stand 05.05.2022
Medizinische Erläuterungen 2c NotSan Stand 01.04.2024
Algorithmen 2c NotSan Stand 01.04.2024
Medikamente 2c NotSan Stand 01.04.2024
Empfehlungen Medikamente zu §2a NotSanG Stand 02.07.2024
Empfehlungen Maßnahmenkatalog zu §2a NotSanG Stand 30.03.2023
Checklisten zu §2a NotSanG Stand 25.07.2024
Kompetenzmatrix zu § 2a und § 4 Abs. 2 Nr. 1c NotSanG Stand 13.03.2023