Die ÄLRD-Struktur gestaltet sich laut Bayerischem Rettungsdienstgesetz (BayRDG) wie folgt:
Landesbeauftragter (Ärztlicher Landesbeauftragter Rettungsdienst, ÄLBRD) auf Landesebene
Bezirksbeauftragter (Ärztlicher Bezirksbeauftragter Rettungsdienst, ÄBRD) in jedem Rettungsdienstbezirk
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in jedem Rettungsdienstbereich
Die ÄLRD haben die Aufgabe, im Zusammenwirken mit den innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs im Rettungsdienst Mitwirkenden die Qualität rettungsdienstlicher Leistungen zu sichern und zu verbessern. Der Bezirksbeauftragte stimmt innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs alle übergreifenden Fragestellungen ab. Er koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeit der ÄLRD. Der Bezirksbeauftragte übernimmt die überregionale Gremienarbeit und Steuerung des Qualitätsmanagements. Der Landesbeauftragte koordiniert und beaufsichtigt die Arbeit der Bezirksbeauftragten und leitet das notfallmedizinische Qualitätsmanagement landesweit.
Eine Übersicht über die Rettungsdienstbezirke und Rettungsdienstbereiche in Bayern gibt die nachfolgende Grafik:
Ärztlicher Landesbeauftragter Rettungsdienst (ÄLBRD)
Herr Dr. Michael Bayeff-Filloff E-Mail: michael.bayeff-filloff(at)aelrd-bayern.de |